Vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei Pflichtverletzungen grundsätzlich vorher abmahnen, um ihm hierdurch Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern und so seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Dieses allgemeine Muster gibt den Rahmen für eine rechtssichere Abmahnung vor.

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