Maßnahmen wie Eingliederungszuschüsse, Förderung der Weiterbildung oder erleichterte Befristung von Arbeitsverhältnissen sollen die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer für Unternehmen auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv machen. Entgeltsicherung soll die Lücke schließen, wenn Arbeitnehmer über 50 Jahre eine Tätigkeit aufnehmen, bei der sie weniger verdienen als in einer früher ausgeübten Tätigkeit.

Regelungen zu Altersteilzeit oder vorgezogenem Ruhestand haben dagegen in der Vergangenheit dazu geführt, dass ältere Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und mit ihnen wertvolles Wissen.

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