Überblick

Die arbeitgeberseitige Tendenz, jüngere Bewerber zu bevorzugen, ist mit der Einführung des AGG schlicht gealtert. Das Alter zählt gemäß §§ 1, 7 Abs. 1 AGG zu den Merkmalen, aufgrund derer es Arbeitgebern verboten ist, Arbeitnehmer zu benachteiligen.

Der folgende Beitrag gibt Auskunft darüber, was Arbeitgeber vor Aufnahme und während des Arbeitsverhältnisses beachten sollten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

AGG (v. a. §§ 1, 10 AGG)

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