Weiterhin beschäftigen das BAG Fragen rund um die Zulässigkeit von Kündigungen seitens kirchlicher Arbeitgeber, die erfolgen, nachdem der betreffende Mitarbeiter aus der Kirche ausgetreten ist. Kürzlich hat das Gericht dem EuGH Fragen vorgelegt, die den Fall einer Mitarbeiterin in einer kirchlichen Schwangerschaftsberatung betreffen, die aus der Kirche ausgetreten ist und der der Arbeitgeber hierfür kündigte. Spannend an dem Fall ist der Tätigkeitskontext der gekündigten Mitarbeiterin und der Umstand, dass in der Beratung auch Personen tätig sind, die weder katholisch noch evangelisch sind. Die Vorlagefragen beziehen sich auf die Vereinbarkeit nationalen Rechts mit dem Unionsrecht, wenn ersteres es kirchlichen Arbeitgebern erlaubt, von ihren Mitarbeitern zu verlangen, nicht aus der Kirche auszutreten.[1]

[1] BAG, Sitzungsergebnis v. 1.2.2024, 2 AZR 196/22 (A); Pressemitteilung, Nr. 3/24.

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