Bei all der Flexibilität ist es Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gleichermaßen wichtig, dass neue Arbeitszeitmodelle ein geringes oder sogar vermindertes Risiko für psychische Belastungen bzw. für Burn-out-Erkrankungen aufweisen.[17] Der Schutz vor Überforderung ist im ›Weißbuch 4.0. – für die Arbeit in einer digitalen Zukunft‹ explizit erwähnt.[18] Und in seinem Statement bei der Vorstellung des Weißbuches hat der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann explizit die gesundheitlichen Aspekte erwähnt:

Zitat

›Die Einrichtung von ›Experimentierräumen‹ muss der Zielsetzung folgen, für gesundheitliche Entlastung zu sorgen. Sie müssen auf einer gemeinsamen Vereinbarung der Tarifvertragsparteien basieren, Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten beinhalten, zeitlich befristet sein und dürfen nicht automatisch als Blaupause für andere Branchen, Berufe oder Betriebe verstanden werden. Ziel sollte sein, die hohe Flexibilität des Arbeitszeitgesetzes im Interesse beider Seiten auszuschöpfen.‹

Die Anforderungen, die damit an eine flexible Arbeitszeit gestellt werden, sind daher sehr vielseitig und verlangen neue experimentelle Wege.

[17] Siehe Interview mit Karl-Heinz Hageni (IG Metall) und Thu Pakasathanan (Sipgate) im Beitrag "Erfahrungen aus agilen Unternehmen"; siehe auch Fay/Wagner/Wick, Flexibel in der Zeit, Arbeit im Betrieb, 5/2019, S. 13; Neues gestalten, Arbeit im Betrieb, 4/2019, S. 12, 13.

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