1.1 Definition, Ziele und Ablauf
Die DIN SPEC 91020 definiert BGM als die "systematische sowie nachhaltige Schaffung und Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen einschließlich der Befähigung der Organisationsmitglieder zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten". Dies bedeutet für Unternehmen entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen und ihre Mitarbeiter in ihrer eigenen Gesundheitsförderung zu unterstützen.
DIN SPEC 91020 zurückgezogen
Die DIN SPEC 91020 "Betriebliches Gesundheitsmanagement" ist zum 1.10.2020 zurückgezogen worden, da nun laut dem DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg) alle wesentlichen Aspekte des BGM von der seit 2018 vorhandenen DIN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" abgedeckt werden. Jedoch sind viele Formulierungen in der DIN SPEC 91020 für das Verständnis von BGM besser geeignet, weshalb diese als Leitfaden nach wie vor herangezogen und daraus auch zitiert wird.
Schnittstellen
BGM ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung, hat aber zahlreiche Berührungspunkte mit dem gesetzlich verpflichtend durchzuführenden Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Aus Sicht des Unternehmens stellt sich bei der Ein- und Durchführung eines BGM weniger die Frage nach der Freiwilligkeit oder Verpflichtung, sondern vielmehr nach der Senkung von Fehlzeiten, dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und der Zufriedenheit sowie der Erhöhung des Engagements und der Verbundenheit mit dem Unternehmen. BGM wird damit zunehmend zum Wettbewerbsfaktor und kann daher auch als eine Unternehmensstrategie betrachtet werden.
Erreicht werden können diese Ziele aber weniger, in dem hin und wieder eine Rückenschule angeboten oder ein Gesundheitstag durchgeführt wird. Nachhaltige Erfolge lassen sich nur durch eine systematische und schrittweise Vorgehensweise erreichen, die sich durch folgende wesentliche Elemente kennzeichnet:
- Definition eines oder mehrerer Ziele für das Betriebliche Gesundheitsmanagement, Planung des Projektes,
- Analyse der Ausgangssituation,
- Durchführung zielführender Maßnahmen z. B. Rückenschule, Entspannung, Ernährung
- Bewertung der initialen Maßnahmen und Gestaltung der Nachhaltigkeit.
Studien haben gezeigt, dass v. a. bei der Durchführung von Maßnahmen die Kombination von Verhaltens- und Verhältnisprävention unter Einbezug der Organisations- und Führungsebene erfolgversprechender ist.
1.2 Aufgaben und Ressourcenanforderungen in einem BGM
Ausgehend von der Zieldefinition gilt es nun aus Sicht des Unternehmens eine Grobplanung für das Projekt zu erstellen. Hierbei ist neben der Frage der Gliederung des Projektes und des zur Verfügung stehenden Budgets insbesondere zu klären, welche personellen Ressourcen für ein BGM-Projekt benötigt werden. Dazu gehört die Frage nach der Leitung des Projektes, der Definition des weiteren Personenkreises und dem Bedarf einer externen Unterstützung.
Interne Mitarbeiter nicht überlasten
Interne Personen sollten durch BGM nicht übermäßig belastet werden, indem ihnen die dabei anfallenden Aufgaben zusätzlich zu ihrer bisherigen Arbeitsmenge auferlegt werden.
I. d. R. wird eine Arbeitsgruppe einberufen, der sog. Arbeitskreis Gesundheit oder Steuerungskreis, welcher dann primär als Anlauf- und Koordinierungsstelle für das BGM fungiert, das Projekt aber auch steuert und überwacht. Aus dem Kreis der Mitglieder des Arbeitskreises Gesundheit wird ein verantwortlicher Projektleiter bestimmt. I. d. R. ist dies ein Vertreter der Personalabteilung oder die Personalleitung selbst. Betrifft das Projekt nur einen Teilbereich eines Unternehmens, kann es auch sinnvoll sein, dass der betreffende Bereichs- oder Abteilungsleiter die Projektleitung übernimmt. Zu den Aufgaben der Projektleitung zählen:
- Sitzungsleitung,
- Koordinierung der einzelnen am Projekt beteiligten Akteure,
- Verteilung der Informationen,
- Zeitmanagement,
- Überwachung des Projektes,
- Berichtswesen an das Management.
1.3 Personen und betriebliche Organisationsformen für BGM
Weitere Personen, die in den Arbeitskreis einberufen werden, sollten nach Bedarf ausgewählt werden. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen von weniger als 50 Beschäftigten, ergibt sich der Personenkreis aus der Unternehmensleitung, dem Personalverantwortlichen und dem Betriebsarzt. Bei größeren Unternehmen kommen zusätzlich, je nach Ausgangssituation, die Sicherheitsfachkraft, der Sicherheitsbeauftragte, ein Vertreter des Betriebsrates (falls vorhanden), ein Schwerbehindertenvertreter, die Abteilungsleiter oder auch eine Auswahl an Beschäftigten hinzu. Ggf. können auch die Krankenkassen oder Unfallversicherungsträger in diesem Gremium sein. Es sollte strikt beachtet werden, dass die Mitglieder des Arbeitskreises feste Aufgaben und Rollen übernehmen, um eine effektive und effiziente Arbeit zu gewährleisten.
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