Klärungsgespräche werden durch den Vorgesetzten dann geführt, wenn deutliche Pflichtverletzungen erkennbar sind, der Hintergrund aber unklar ist.

  • Pflichtverletzungen aufzeigen;
  • Verhaltensänderung anmahnen;
  • Fürsorge signalisieren und auf Hilfsangebote hinweisen;
  • Gesprächsnotiz fertigen, die aber nur die Beteiligten erhalten.

Auf Wunsch kann zu einem solchen Gespräch der Betriebsrat zugezogen werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge