Klärungsgespräche führt ein Vorgesetzter in Fällen, in denen es zu deutlichen Pflichtverletzungen gekommen ist, der Hintergrund aber unklar ist (auf Wunsch des Betroffenen mit Betriebsrat). Es wird nach Problemen gefragt, Hilfe aufgezeigt und eine Verhaltensänderung angemahnt. Es wird eine Gesprächsnotiz gefertigt, die aber niemand außer den Teilnehmenden bekommt.

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