Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Zusammenfassung
Unter Drogenmissbrauch wird der Konsum von illegalen Suchtmitteln wie Kokain, Heroin oder synthetischen Stoffen wie Ecstasy, Speed usw. verstanden. Er schädigt die Betroffenen gesundheitlich erheblich und stellt außerdem ein hohes Sicherheitsrisiko dar, wenn Beschäftigte unter Drogeneinfluss arbeiten oder am Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem treten häufig schwere soziale Probleme und Straffälligkeit wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Beschaffungskriminalität auf. Auch ein Betrieb muss, anders als bei anderen Suchtproblemen, bei (Verdachts-)Fällen von Drogenmissbrauch unter der Belegschaft Rechtsfragen berücksichtigen und mit höheren Ansehensverlusten rechnen.
In Deutschland regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Herstellung, Inverkehrbringen, Ein- und Ausfuhr sowie Vernichtung von Betäubungsmitteln. Ein Stoff fällt unter den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes, wenn er in eine der 3 Anlagen des Gesetzes aufgenommen ist.
Ob ein Stoff entsprechend eingestuft wird, hängt von seinem Gefährdungspotenzial ab, auf das alle auftretenden pharmazeutischen Stoffe (also auch neue Designerdrogen) überprüft werden. Als ausschlaggebend gilt, wenn ein Stoff ein Suchtpotenzial hat, das mit einer sozialen Schädigung des Betroffenen einhergeht und außerdem irreversible gesundheitliche Schäden auslöst.
Auch wenn das Betäubungsmittelgesetz eigentlich ein Verwaltungsgesetz ist, hat es wegen seiner Strafparagrafen (§§ 29 ff. BtMG: Herstellung, Handel und Besitz von Betäubungsmitteln usw.) große strafrechtliche Relevanz.
Am Arbeitsplatz gilt außerdem § 15 Abs. 2 DGUV-V 1. Demnach dürfen sich die Mitarbeiter durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
1 Suchtmittel in der Gesellschaft
Suchtmittel werden unterschiedlich angesprochen (Drogen, Genussmittel), unterschiedlich rechtlich eingestuft (legal oder illegal) und haben unterschiedliche Folgen (gesundheitlich und/oder sozial), ohne dass das eine mit dem anderen unmittelbar verknüpft ist. Wenn man mit Suchtproblemen, speziell mit Drogenmissbrauch umzugehen hat, ist es hilfreich, sich dessen bewusst zu sein.
1.1 Sprachgebrauch
"Drogen nehmen" weckt für die meisten Menschen die Assoziation, dass jemand in kriminellem Umfeld besonders gesundheitsgefährdende Stoffe konsumiert. Das ist dann richtig, wenn unter Drogen illegale Suchtmittel verstanden werden.
Im pharmazeutischen Sinne sind Drogen allerdings alle Wirkstoffe, die aus Pflanzen gewonnen werden. Darunter zählt auch Nikotin, nicht aber viele illegale synthetische Suchtmittel, die als "Drogen" angesprochen werden.
1.2 Wirkung von Suchtmitteln
Allen Suchtmitteln ist gemeinsam, dass Abhängige ihren Konsum nicht unter Gesichtspunkten der Vernunft steuern können, auch wenn ihnen die negativen Folgen bewusst sind.
Die meisten Suchtmittel, darunter alle illegalen, weniger aber Nikotin, wirken auf die Psyche des Menschen (psychoaktive Substanzen). Dadurch führt der Konsum zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko, z. B. am Arbeitsplatz durch beschränkte Urteils-, Reaktions- und Handlungsfähigkeit. Außerdem hat die persönlichkeitsverändernde Wirkung psychoaktiver Suchtmittel erhebliche negative soziale Folgen (Verlust von Bindungen, Lebensumfeld usw.), wie auch bei dem legalen Suchtmittel Alkohol. Bei den illegalen Suchtmitteln werden diese durch die auftretenden Gesetzeskonflikte noch verstärkt.
1.3 Gefährdungspotenzial
Fasst man das Gefährdungspotenzial von Suchtmitteln unter den Kriterien von physischen und sozialen Schäden sowie suchtauslösendem Potenzial zusammen, so sehen viele aktuelle Studien die legalen Suchtmittel Alkohol und Nikotin unter den 10 gefährlichsten Suchtmitteln, und zwar bezogen auf den einzelnen Konsumenten. Rechnet man dazu ein, dass der Konsumentenkreis bei legalen Suchtmitteln enorm viel größer ist, ist der Gesamtschaden verglichen mit denen durch illegale Suchtmittel deutlich höher.
1.4 Rechtliche Einstufung von Suchtmitteln
Die Einteilung in legale und illegale Suchtmittel ist in gewisser Weise willkürlich und geprägt von gewachsenen gesellschaftlichen Normen. Kritiker weisen darauf hin, dass die relativ scharfe Bestrafung bei illegalen Suchtmitteln offenkundig die Verfügbarkeit nicht wie beabsichtigt unterbindet und sehen daher keine Rechtfertigung dafür, dass hier so anders verfahren wird als z. B. im Umgang mit Alkohol, der als psychoaktive Substanz ein höheres Gefährdungspotenzial hat als viele Stoffe, die in den Anlagen des BtMG aufgeführt und damit nicht frei verfügbar sind. In der Folge dieser Diskussion wurde 2024 der Besitz und Konsum von Cannabis in gewissen Grenzen freigegeben, so dass Cannabis von den illegalen Drogen zu den (weitgehend) legalen Suchtmitteln übergegangen ist.
2 Gängige illegale Drogen
2.1 Kokain
Kokain (Koks, Schnee, Coke) wird aus den Blättern des südamerikanischen Kokastrauchs gewonnen und ist ein weißes, kristallines Pulver, das i. d. R. geschnupft, seltener gespritzt wird. Chemisch umgewandeltes Kokain kann auch geraucht werden (Crack, Rocks). Die Wirkung ist schmerzstillend, antri...