BMF, Schreiben v. 2.10.2003, IV C 4 - S 2222 - 242/03, BStBl I 2003,493

Nach § 10a Abs. 5 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.

Folgende Abweichungen werden ausdrücklich zugelassen:

  1. Die Zeilen 5 und 6 sind optional.
  2. Der nach Zeile 8 zur Verfügung stehende Raum kann für die Mitteilung des Anbieters nach § 10 Abs. 5 AltvDV genutzt werden.

Der bereits im BStBl 2002 I S. 1398 veröffentlichte Vordruck kann weiterhin für die Beitragsjahre 2002 und 2003 verwendet werden.

Das Vordruckmuster steht ab sofort für eine Übergangszeit im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Finanzen unter der Adresse http://www.bff-online.de zum Download bereit.

 

Anlage

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

EStG § 10a Abs. 5

 

Fundstellen

BStBl I, 2003, 493

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