BMF, Schreiben v. 1.8.2016, IV A 3 - S 0202/15/10001, BStBl I 2016, 662
Neufassung der Muster für Personen und Gesellschaften i.S. des § 3 StBerG und für Lohnsteuerhilfevereine, Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen
4 Anlagen
Die mit den Bezugsschreiben veröffentlichten Muster für eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Steuersachen (§ 80 AO) von Personen und Gesellschaften, die nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, und von Lohnsteuerhilfevereinen (§ 4 Nr. 11 StBerG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden wie aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich mit sofortiger Wirkung neu gefasst und sind der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ab sofort zugrunde zu legen.
Vollmachten, die nach den bisher mit den Bezugsschreiben veröffentlichten Mustern erteilt wurden, gelten unverändert weiter. Dies gilt auch, soweit die Vollmachtsdaten elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Diesbezüglich wird auch auf die näheren Erläuterungen unter VI.2 in dem beiliegenden Merkblatt verwiesen. Zu den derzeitigen Nutzungsmöglichkeiten der amtlichen Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren für die Steuerkontoabfrage und den dabei zu beachtenden länderspezifischen Bestimmungen siehe BMF-Schreiben vom 7.5.2014, IV A 3 – S 0202/11/10001 (BStBl 2014 I S. 806).
Bei Verwendung der amtlichen Vollmachtsmuster sind das Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (Anlage 3) und die Erläuterungen in beiliegendem Merkblatt (Anlage 4) zu beachten. Werden die Vollmachtsdaten nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, ist die Verwendung des amtlichen Musters freigestellt.
Dieses Schreiben sowie die dazugehörigen Anlagen werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Die amtlichen Muster für eine Bevollmächtigung von Personen und Gesellschaften, die nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind und für eine Bevollmächtigung eines Lohnsteuerhilfevereins, sowie das Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen werden in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (https://www.formulare-bfinv.de/) bereitgestellt.
Normenkette
AO 1977 § 80
StBerG § 3
Fundstellen
BStBl I, 2016, 662