Definition "reglementierter Beruf"
Ein reglementierter Beruf ist eine berufliche Tätigkeit oder eine Gruppe beruflicher Tätigkeiten, bei der die Aufnahme oder Ausübung oder eine der Arten der Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist; eine Art der Ausübung ist insbesondere die Führung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt ist, die über eine bestimmte Berufsqualifikation verfügen.
Ist also der Referenzberuf nach der o. g. Definition ein reglementierter Beruf, ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation zwingend erforderlich, um in dem entsprechenden Beruf arbeiten zu können. Reglementierte Berufe gibt es sowohl im Bereich der beruflichen Qualifikationen (z. B. Pflegefachmann) als auch im Bereich der akademischen Qualifikationen (z. B. Arzt, Architekt, Sozialpädagoge, Ingenieur).
Rechtsgrundlagen: Berufliche Anerkennungen für Bürger aus EU, EWR und der Schweiz
Die Anerkennung von reglementierten Berufen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Sie findet Anwendung, sofern die Berufsqualifikation in den jeweiligen Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten erworben wurde und die Ausübung der entsprechenden beruflichen Tätigkeit in Deutschland reglementiert ist. Im Fall der Schweiz ist die Anerkennung von Berufsqualifikationen seit Juni 2002 über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit gewährleistet.
Rechtsgrundlagen: Berufliche Anerkennungen für Bürger aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland
Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die im Vereinigten Königreich und Nordirland erworben wurden, gelten in Deutschland seit dem 1.1.2021 grundsätzlich die Regelungen für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Dies bedeutet, dass eine vor dem 1.1.2021 erfolgte Anerkennung auch weiterhin uneingeschränkt gültig bleibt.
Sofern die Berufsqualifikation aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland vor dem 1.1.2021 abgeschlossen wurde, gelten für EU-Bürger unabhängig vom Zeitpunkt des Antrags auf Anerkennung der Berufsausbildung auch weiterhin die Regelungen der automatischen Anerkennung nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie.