Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

Der DStV begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Allerdings müssen bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden.

Besonders unter dem Gesichtspunkt des anhaltenden Fachkräftemangels sei es wichtig, den europäischen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiv zu halten. Daher sollten Verfahren zur Prüfung und Beurteilung von Qualifikationen Drittstaatsangehöriger für Unternehmen und Bewerber so effizient wie möglich gestaltet werden. Beschleunigte und vereinfachte Anerkennungsverfahren sind aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) allerdings nur dann sinnvoll, wenn in einer Berufsgruppe ein akuter Mangel an Arbeitskräften herrscht. Dies sei zum Beispiel in der IT-Branche, im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege der Fall. Allerdings treffe dieser Umstand nicht auf die beratenden und prüfenden Berufe zu.

Fachkräftemangel bei Steuerfachangestellten und IT-Fachkräften

Der Fachkräftemangel betrefft in den Kanzleien die Suche nach qualifizierten Steuerfachangestellten und extern sowie intern angestellten IT-Fachkräften. Der DStV begrüßt daher, dass die Verabschiedung der beiden Initiativen zu einer Verbesserung des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte führen kann. Die Gewinnung von zusätzlichen IT-Fachkräften sei eine wesentliche Säule für den digitalen Wandel in den Kanzleien.

Kein Mehrwert bei beschleunigten und vereinfachte Anerkennungsverfahren

"Leitlinien zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung von in Nicht-EU-Ländern erworbenen Qualifikationen müssen dagegen die berufsrechtlichen Unterschiede der reglementierten Berufe berücksichtigen", so der DStV . Bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern in den Mitgliedstaaten, die bereits für EU-Bürger gelten, müssen auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden.

Durch etwaige neu eingeführte beschleunigte und vereinfachte Anerkennungsverfahren für Drittstaatsangehörige entstehe bei der Steuerberatung in Deutschland zumindest kein gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Mehrwert. Angedachte Maßnahmen dürfen nach der Stellungnahme des DStV zu keiner Ungleichbehandlung von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen führen oder bewährte und notwendige Zugangsbeschränkungen zu den reglementierten Berufen außer Kraft setzen.

Aus KMU-Sicht positiv

Aus der Sicht von KMU seien die angedachten Initiativen zu begrüßen. Durch beschleunigte und vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wird es für KMU leichter, internationale Fachkräfte einzustellen oder entsprechende Fachkräfte (Drittstaatsangehörige) aus anderen EU-Ländern anzuwerben.

DStV, Mitteilung v. 18.10.2023

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