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1. Schritt: Sicherstellen des Vorliegens der Anforderung
- Die ausländische Fachkraft hat eine mindestens 2-jährige Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen.
- Der Abschluss ist in dem Ausbildungsland staatlich anerkannt (zu bestätigen über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)).
- schriftlicher Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Schriftliche Vereinbarung des Arbeitgebers und Bewerbers, in der sie versichern, dass sie das Anerkennungsverfahren nach der Einreise umgehend in die Wege leiten (Vereinbarung einer Anerkennungspartnerschaft).
- Deutschkenntnisse des Beschäftigten auf dem Sprachniveau A2
- Arbeitgeber ist für eine Ausbildung oder Nachqualifizierung geeignet; dieser hat also bereits Erfahrung mit der beruflichen Ausbildung oder Nachqualifizierung. Die Prüfung erfolgt im Visumsverfahren durch die zuständige Behörde.
2. Schritt: Termin vereinbaren in der Deutschen Botschaft
Erforderliche Unterlagen insbesondere:
- schriftlicher Arbeitsvertrag bzw. konkretes Arbeitsplatzangebot
- Reisepass
- ggf. vom Arbeitgeber ausgefülltes Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" inklusive Zusatzblatt
- Nachweis über Hochschul- oder Berufsabschluss
- Nachweis der Deutschkenntnisse
3. Schritt: Visum im Wohnsitzland beantragen
Insbesondere:
- vollständige Unterlagen mitbringen
- Gebühren: 75 EUR
4. Schritt: Einreise nach Deutschland
- Erteilung des Einreisevisums zum Zweck der Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft
- Flugticket bzw. Reise nach Deutschland buchen
5. Schritt: Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen
- Wohnadresse in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden
- Termin bei zuständiger Ausländerbehörde erfragen und vorbereiten
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennungspartnerschaft[1] beantragen
- Gebühren können bis zu 100 EUR betragen[2]
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