1. Schritt: Sicherstellen des Vorliegens der Anforderung

  • Die ausländische Fachkraft hat eine mindestens 2-jährige Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen.
  • Der Abschluss ist in dem Ausbildungsland staatlich anerkannt (zu bestätigen über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)).
  • schriftlicher Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Schriftliche Vereinbarung des Arbeitgebers und Bewerbers, in der sie versichern, dass sie das Anerkennungsverfahren nach der Einreise umgehend in die Wege leiten (Vereinbarung einer Anerkennungspartnerschaft).
  • Deutschkenntnisse des Beschäftigten auf dem Sprachniveau A2
  • Arbeitgeber ist für eine Ausbildung oder Nachqualifizierung geeignet; dieser hat also bereits Erfahrung mit der beruflichen Ausbildung oder Nachqualifizierung. Die Prüfung erfolgt im Visumsverfahren durch die zuständige Behörde.


2. Schritt: Termin vereinbaren in der Deutschen Botschaft

Erforderliche Unterlagen insbesondere:

  • schriftlicher Arbeitsvertrag bzw. konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Reisepass
  • ggf. vom Arbeitgeber ausgefülltes Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" inklusive Zusatzblatt
  • Nachweis über Hochschul- oder Berufsabschluss
  • Nachweis der Deutschkenntnisse


3. Schritt: Visum im Wohnsitzland beantragen

Insbesondere:

  • vollständige Unterlagen mitbringen
  • Gebühren: 75 EUR


4. Schritt: Einreise nach Deutschland

  • Erteilung des Einreisevisums zum Zweck der Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft
  • Flugticket bzw. Reise nach Deutschland buchen


5. Schritt: Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen

  • Wohnadresse in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden
  • Termin bei zuständiger Ausländerbehörde erfragen und vorbereiten
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennungspartnerschaft[1] beantragen
  • Gebühren können bis zu 100 EUR betragen[2]

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