Begriff

Die erfolgreiche Anfechtung vernichtet einen Vertrag. Dieser besteht aus 2 sich deckenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Die eigene Willenserklärung, die zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt hat (also das Angebot oder die Annahme), kann ggf. wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung angefochten werden. Die erfolgreiche Anfechtung des Arbeitsverhältnisses führt dazu, dass entweder das Angebot oder die Annahme wegbricht und damit kein Vertrag mehr existiert. Damit führt sie zur Nichtigkeit des in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses für die Zukunft. Eine Beteiligung des Betriebsrats ist nicht erforderlich. Der wichtigste Unterschied zur Kündigung liegt darin, dass bei einer erfolgreichen Anfechtung durch den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein bestehender allgemeiner oder besonderer Kündigungsschutz nichts nützt, weil die Anfechtung keine Kündigung ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die Rechtsgrundlagen finden sich in §§ 119124 BGB.

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