Informationen über diesen Tarifvertrag
Anhang zum Lohn-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Schleswig-Holstein, 01.12.2000 (AVE-Anfang: 01.01.2001; AVE-Ende: 31.12.2001)
Nummer: 25610.014
Klassifizierung: Anhang zum Lohn-TV
Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe
Tarifgebiet: Schleswig-Holstein
Geltungsbereich: Arbeiter
Datum: 01. Dezember 2000
AVE
AVE Anfang 01. Januar 2001
AVE Ende 31. Dezember 2001
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 233 vom 13. Dezember 2001
Bemerkung
- Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
- Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
vom 17. November 2001
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Schleswig-Holstein die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, nämlich
c) |
der Anhang zum Lohntarifvertrag vom 1. Dezember 2000 |
für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Schleswig-Holstein
mit Wirkung vom 10. Juli 2001 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.
Soweit Bestimmungen der Tarifverträge auf Bestimmungen anderer Tarifverträgen verwiesen, erfasst die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen ihrerseits für allgemeinverbindlich erklärt sind.
Der persönliche Geltungsbereich der Tarifverträge erfasst nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Direktionsrecht eines im örtlichen Geltungsbereich gelegenen Betriebs oder selbständigen Betriebsteils unterliegen.
Unterzeichnet:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Anhang zum Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Land Schleswig-Holstein
vom 1.Dezember 2000,
gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2001
zwischen
dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V.,
Landesgruppe Schleswig-Holstein
- einerseits -
und der
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr,
Bezirksverwaltung Nord, Lübeck,
- andererseits -
wird folgende tarifvertragliche Regelung in Ergänzung zum Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Schleswig-Holstein vom 7.9.2000 und in Ergänzung der Lohngruppe II Separatwachdienst, 4. LTV "Wachpersonal in militärischen Anlagen" getroffen:
§ 1 Geltungsbereich
1. |
Räumlich Für das Bundesland Schleswig-Holstein |
2. |
Persönlich Für alle gewerblichen Arbeitnehmer, mit Ausnahme der nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der Bewachung militärischer und ziviler Objekte und Liegenschaften der Bundeswehr im Betreibermodell eingesetzt sind. |
3. |
Fachlich Für alle in Schleswig-Holstein tätigen Betriebe des Wach- und Sicherheitsgewerbes, sowie die in Schleswig-Holstein befindlichen militärischen und zivilen Objekte und Liegenschaften der Bundeswehr. |
Alle Berufsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Arbeitnehmer.
§ 2 Lohnsätze
Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, innerhalb des Betreibermodells folgende neue Lohngruppen zu regeln:
|
Taglohn ab |
Nachtlohn ab |
|
1.1.2001 |
1.1.2001 |
4.1 |
a) Eingreifkräfte vor Ort im Betreibermodell |
|
|
|
Stundengrundlohn |
14,20 DM |
12,92 DM |
|
Zulage |
0,20 DM |
0,20 DM |
|
|
14,40 DM |
13,12 DM |
|
b) Konsolenbediener/Wachschichtführer im Betreibermodell |
|
|
|
Stundengrundlohn |
15,00 DM |
13,65 DM |
|
Zulage |
0,20 DM |
0,20 DM |
|
|
15,20 DM |
13,85 DM |
|
c) Rufbereitschaft im Betreibermodell Wachverstärkung/Eingreifreserve |
|
|
|
pauschal je Stunde |
2,00 DM |
2,00 DM |
§ 3 Schlussbestimmungen
1. |
Dieser Tarifvertrag tritt mit einer Laufzeit vom 1.1.2001 - 31.12.2001 in Kraft. |
2. |
Der Tarifvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten, zum Quartalsschluss gekündigt werden, jedoch erstmalig zum 31.12.2001. |