Auch bei einer Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG handelt es im Bereich der Sozialversicherung weiterhin um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
Arbeitgeber erstattet Zinsen für ein Darlehen
Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer ein Darlehen bei einer Bank aufnimmt, der Arbeitgeber jedoch zum Teil oder vollständig die für das Darlehen zu entrichteten Zinsen übernimmt, handelt es sich um einen Zinszuschuss, der stets in vollem Umfang zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers gehört.
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