Keine Arbeitgeberdarlehen sind Abschlagszahlungen oder Vorschüsse, die der Arbeitgeber ausbezahlt. Beim Vorschuss ist der Arbeitslohn, der vorzeitig ausgezahlt wird, noch nicht fällig geworden. Bei der Abschlagszahlung ist er bereits fällig, wird aber nur teilweise ausbezahlt. Sowohl beim Lohnvorschuss als auch bei der Abschlagszahlung ist der Lohnanspruch des Arbeitnehmers noch nicht vollständig erfüllt, weil er noch nicht endgültig abgerechnet ist.

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