Der selbstbestimmte Einsatz eigener Betriebsmittel ist ein Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit. Zu den Betriebsmitteln zählen keine bloßen Arbeitsmittel, die für die Verrichtung der Tätigkeit typisch sind (z. B. Kelle, Schaufel, Besen, Eimer). Arbeitnehmer verfügen in der Regel nicht über eigene Betriebsmittel (z. B. Kran, Bagger).

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