Für Auszubildende, deren monatliches Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze i. H. v. 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], ebenso den Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % für (über 23-jährige) kinderlose Mitglieder in der sozialen Pflegeversicherung.

Wird der Grenzwert von 325 EUR durch eine Einmalzahlung überschritten, gelten andere Regelungen zur Beitragstragung.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge