Zusammenfassung
Unter einer Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, den Beschäftigten konkrete Hinweise geben zu können, wie die Arbeit im Einzelfall und in den einzelnen Arbeitsschritten ordnungsgemäß auszuführen ist. Die Anweisung ist für die Beschäftigten verbindlich.
Arbeitsrecht
1 Begriff und Inhalt der Arbeitsanweisung
Unter dem Begriff der Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, konkrete Vorgaben zur Ausübung der übertragenen Tätigkeit auszusprechen. Ziel einer Arbeitsanweisung ist es, das sogenannte Arbeitsverhalten der Beschäftigten auszugestalten, also festzulegen, wie die vertraglich vereinbarte Arbeitspflicht durch die Beschäftigten zu erfüllen ist. Neben freiwilligen Arbeitsanweisungen, gibt es auch spezielle Arbeitsanweisungen, die gesetzlich erforderlich sind.
Grundlage einer Anweisung ist meist der Arbeitsvertrag, in dem die Arbeitsaufgabe oftmals nur stichpunktartig beschrieben oder nur mit einem Schlagwort benannt ist.
Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag
Der Arbeitnehmer wird als kaufmännischer Mitarbeiter eingestellt.
Mit der Arbeitsanweisung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Details der Arbeitsaufgabe festzulegen und damit sicherzustellen, dass die Tätigkeit ordnungsgemäß ausgeübt wird. So können mit der Anweisung die Kernfragen einer Tätigkeit näher ausgestaltet werden.
Konkretisierung der Tätigkeit
Welcher Arbeitnehmer (Wer?) soll welche Tätigkeit (Was?) an welchem Ort (Wo?), zu welcher Zeit (Wann?) und vor allem auf welche Art und Weise (Wie?) ausüben?
Die Arbeitsanweisung konkretisiert also die allgemein beschriebene Arbeitsaufgabe im Hinblick auf deren Ausführung, den Ort und die Lage der Arbeitszeit. Daneben können aber auch sogenannte Nebenbereiche der Tätigkeit geregelt werden.
Weitere typische Anwendungsfälle einer Arbeitsanweisung sind z. B.:
- Nutzung von Arbeitsmitteln und Maschinen, z. B. mittels Gebrauchsanweisung
- Umgang mit betrieblichen Einrichtungen
- Beachtung höherrangigen Rechts, z. B. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder Gesetze
- Umgang mit Abfall
- Regelung zur Sauberkeit am Arbeitsplatz
- Festlegung von Hygienestandards
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes
Auch gesetzliche oder betriebliche Vorgaben können die Grundlage für Arbeitsanweisungen sein.
Einhaltung von Gesetzen oder Betriebsvereinbarungen
§ 3 Arbeitszeitgesetz schreibt die werktägliche Höchstarbeitszeit fest mit maximal 10 Stunden. An diese Vorschrift müssen sich auch Beschäftigte halten, insbesondere dann, wenn sie einer Nebenbeschäftigung nachgehen, da in diesem Fall die Arbeitszeiten zusammengezählt werden.
Oder:
Schreibt eine Betriebsvereinbarung vor, wann und wie welche Zeiterfassungsterminals zu bedienen sind, ist auch diese eine von den Beschäftigten zu beachtende Arbeitsanweisung.
2 Form der Arbeitsanweisung
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, in welcher Form Arbeitsanweisungen zu erteilen sind. Die Arbeitsanweisung kann mündlich, durch Aushang oder Veröffentlichung im Intranet, schriftlich gegenüber einzelnen Beschäftigten, oder auch elektronisch erfolgen.
Entscheidend ist, dass die Arbeitsanweisungen verständlich formuliert sind und von den Beschäftigten zur Kenntnis genommen wurden.
Im Streitfall sollte der Arbeitgeber nachweisen können, dass die entsprechende Arbeitsanweisung erteilt wurde, der Arbeitnehmer diese zur Kenntnis genommen und auch verstanden hat.
Gegenzeichnung der Anweisung verlangen
Bei wesentlichen, wichtigen Anweisungen, z. B. im Zusammenhang mit der Abwehr und Vermeidung von Gefahren, sollte der Arbeitgeber von den Beschäftigten eine Bestätigung verlangen, dass diese die Anweisung zur Kenntnis genommen haben.
Findet die Anweisung im Rahmen einer Schulung oder Unterrichtung statt, reicht die Unterschrift auf der Teilnehmerliste aus.
3 Grenzen der Arbeitsanweisung
Die Arbeitsanweisung muss rechtskonform sein und sich an der Arbeitsaufgabe orientieren, die dem Beschäftigten übertragen wurde. Sie muss sich, soweit sie auf gesetzlichen oder betrieblichen Grundlagen basiert, an diesen orientieren und darf nicht darüber hinausgehen.
Die Weisung muss nach billigem Ermessen ausgesprochen werden. Das heißt, dass die gegenseitigen Interessen, diejenigen des Arbeitgebers gegenüber denjenigen des Beschäftigten, abgewogen und angemessen berücksichtigt werden.
Schließlich muss der Gesundheitsschutz der Beschäftigten beachtet, sowie im Einzelfall auch auf die persönlichen Umstände des Beschäftigten Rücksicht genommen werden, beispielsweise auf seine Glaubensüberzeugung.
Rechtswidrige Arbeitsanweisung
Rechtswidrige Arbeitsanweisungen müssen von Beschäftigten nicht befolgt werden.
4 Abänderung der Arbeitsanweisung
Eine einmal erteilte Arbeitsanweisung kann immer dann geändert oder zurückgenommen werden, wenn dies erforderlich ist. Z. B. wenn sich die Arbeitsaufgabe geändert hat oder die zugrunde liegend...