Für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten über Arbeitspapiere sind ausschließlich die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.[1] Erfasst werden Herausgabe, Ausfüllung und Berichtigung der Arbeitspapiere im rein arbeitsrechtlichen Sinne wie Zeugnis, Urlaubsbescheinigung, tarifliche Lohnnachweiskarten und Bewerbungsunterlagen.

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