Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit seiner Angestellten sicherzustellen. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind.[1]

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