Überblick

Betriebsbeauftragte werden vom Arbeitgeber aufgrund verschiedener Gesetze insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes eingesetzt. Sie werden vom Unternehmer für einen bestimmten Aufgabenbereich bestellt und sind meistens Arbeitnehmer, seltener auch externe – also nicht betriebsangehörige – Personen. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung der im jeweiligen Gesetz vorgeschriebenen Anforderungen. Regelungen zu Betriebsbeauftragten gibt es sowohl im ArbSchG, in den Verordnungen zum ArbSchG und außerhalb des ArbSchG.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Das Thema umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften, z. B.: ArbSchG, ArbMedVV, ArbStättV, BaustellV, BetrSichV, BiostoffV, GefStoffV, OStrV, LärmVibrationsArbSchV, LasthandhabV, KrWG, AbfBeauftrV, Beauftragte nach dem BImSchG, GenTG, ASiG, BDSG, EU-DSGVO, DruckLV, GbV, SGB VII und DGUV V1, AtSMV, StrlSchG, BbergG, SprengG, WHG, MPG, BGleiG, LkSG.

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