Der soziale Arbeitsschutz befasst sich mit dem Arbeitszeitschutz und sieht spezielle Schutzrechte für bestimmte Personengruppen, z. B.für schwangere und stillende Frauen, Jugendliche, Schwerbehinderte, LKW- und Omnibus-Fahrer sowie Heimarbeiter, vor. Der soziale Arbeitsschutz dient aber auch dazu, die Stellung des besonders Schutzbedürftigen gegenüber dem Arbeitgeber zu stärken. Daher gehören auch die Bereiche Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und in der Eltern-, Pflege- bzw. Familienpflegezeit sowie der Heimarbeitsschutz dazu. Regelungen zum sozialen Arbeitsschutz finden sich z. B. in folgenden Regelwerken:

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