Überblick

Täuscht ein Arbeitnehmer bewusst über die Erbringung seiner Arbeitsleistung, liegt ab der ersten Minute ein Arbeitszeitbetrug vor. Dem Arbeitgeber wird suggeriert, dass Arbeitsleistung in einem bestimmten Umfang erbracht wurde, obwohl dem Arbeitnehmer bewusst ist, dass er die Arbeitsleistung nur in einem geringeren Umfang oder gar nicht erbracht hat.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags entstehen für beide Arbeitsvertragsparteien bestimmte Rechte und Pflichten nach den §§ 611a ff. BGB. Durch Arbeitszeitbetrug kann ein Arbeitnehmer sowohl gegen Haupt- als auch gegen Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen.

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