Zwischen

......................................................................................................,

[Name und Adresse]

diese vertreten durch

.....................................................................................................,

[Name des Vertretungsberechtigten]

- nachfolgend "Arbeitgeber "genannt -

und

....................................................................................................,

[Name und Adresse des Betriebsrats]

dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

....................................................................................................,

- nachfolgend "Betriebsrat" genannt -

wird folgende Betriebsvereinbarung Arbeitszeitkonto getroffen:

Präambel

Mit dieser Betriebsvereinbarung führen die Betriebsparteien Arbeitszeitkonten zugunsten der Mitarbeiter[1] ein. Ziel des Kurzzeitkontos ist es, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem schwankenden betrieblichen Bedarf an der Inanspruchnahme der Arbeitsleistung einerseits und den zeitlichen Flexibilisierungsbedürfnissen des Mitarbeiters hinsichtlich seiner privaten Lebensführung andererseits zu erzielen.

Ziel des Langzeitkontos ist es, dem Mitarbeiter höchstmögliche Zeitsouveränität hinsichtlich seiner Lebensplanung zu ermöglichen.

Mit dieser Betriebsvereinbarung will der Arbeitgeber gleichzeitig seine Fürsorgeverpflichtung für die Mitarbeiter erfüllen und sie davor schützen, in einem gesundheitsgefährdenden Maße zu viel zu arbeiten.

Der Arbeitgeber hat zu gewährleisten, dass arbeitsrechtliche Vorschriften und sonstige gesetzliche Regelungen wie z.B. Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, u. a. in jedem Einzelfall einzuhalten sind. Sie werden von dieser Betriebsvereinbarung nicht berührt.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb............................ tätigen Mitarbeiter.

VARIANTE zur Beschränkung auf einzelne Bereiche

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für Mitarbeiter in den Abteilungen …........................................

Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.

Diese Betriebsvereinbarung gilt auch für Teilzeitkräfte. Für sie gilt der jeweilige Stundenumfang, soweit nicht anders angegeben, pro rata temporis.

VARIANTE zur Beschränkung auf einzelne Arbeitnehmergruppen

Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten, Praktikanten, Auszubildenden und Leiharbeitnehmer.

§ 2 Begriffsdefinition

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit ist die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeit, sie beträgt bei einer Vollzeitkraft werktäglich Montag bis Freitag .... Stunden.[2]

    VARIANTE

    Die regelmäßige Arbeitszeit ist die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeit, sie beträgt 38 Wochenstunden.[3]

    VARIANTE bei Geltung eines Tarifvertrags mit Regelungen zur Arbeitszeit

    Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach dem Tarifvertrag …................ in der jeweils gültigen Fassung, dies sind zurzeit .......... Wochenstunden.

  2. Die betriebsübliche Arbeitszeit ist die Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7:00 – 18:30 Uhr.
  3. Die monatliche Sollarbeitszeit wird ermittelt, indem die jeweilige tägliche Sollarbeitszeit mit der Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Monats multipliziert wird.
  4. Überstunden sind die Arbeitszeiten, die innerhalb einer Kalenderwoche die regelmäßige Arbeitszeit überschreiten.
  5. Pausen sind spätestens zu Beginn des Arbeitstags festgelegte arbeitsfreie Zeit.
  6. Ruhezeit ist jede Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit. Pro Kalendertag muss jedem Arbeitnehmer eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden gewährt werden.[4] Arbeiten sind so zu planen, dass die Einhaltung der Ruhezeit gewährleistet ist.
  7. Führungskräfte im Sinne dieser Betriebsvereinbarung sind Mitarbeiter mit arbeitsvertraglicher Vorgesetztenfunktion.
  8. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden.

§ 3 Die regelmäßige Arbeitszeit

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu erbringen und anzuordnen.
  2. Die konkrete Lage der regelmäßigen Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen.

    VARIANTE

    Die konkrete Lage der regelmäßigen Arbeitszeit ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit im Einvernehmen zwischen Führungskraft und Arbeitnehmer festzulegen. Im Zweifel haben Wünsche des Arbeitnehmers Vorrang, soweit nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

§ 4 Arbeitszeitkonten

  1. Für jeden Arbeitnehmer werden drei Arbeitszeitkonten eingerichtet.
  2. Im Arbeitszeitkonto I werden sämtliche Arbeitszeiten der Arbeitnehmer sowie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausenzeiten erfasst. Das Arbeitszeitkonto I dient zugleich der Erfüllung der Nachweispflicht gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG.
  3. Das Arbeitszeitkonto II (Kurzzeitkonto) ist ein Verrechnungskonto, in dem die Differenz zwischen der tatsächlichen Arbeitszeit und der regelmäßigen Arbeitszeit fortlaufend erfasst wird. Überschreitungen der tatsächlichen Arbeitszeit führen zu Zeitguthaben (Plu...

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