Flexible Arbeitszeiten bieten vielerlei Möglichkeiten, sowohl betrieblichen Belangen als auch Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich dabei durch das Maß an individuellem Handlungs-, Orts- und Zeitspielraum. Aufgrund der Organisationsstrukturen, Produktionsabläufe, betrieblichen Erfolgsfaktoren und Mitarbeiterinteressen ergeben sich vielfältige Varianten der Arbeitszeit. Basierend auf rechtlichen Grundlagen, setzen sich Arbeitszeiten aus den folgenden vier Instrumenten zusammen:
- Dauer der Arbeitszeit
- Lage und Verteilung der Arbeitszeit
- Ort der Arbeit
- Verwaltung der Arbeitszeit
Neben den gesetzlichen Regelungen, sind flankierende Maßnahmen zu vereinbaren, die das Privat- und Berufsleben möglichst optimal synchronisieren sowie die Gesundheit schützen.
Quelle: Hellert 2022
Abb. 3: Elemente der Arbeitszeitgestaltung
Die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit wird zwischen Arbeitgeber und -nehmer vertraglich vereinbart. Sie kann nur im Rahmen gesetzlicher und tarifrechtlicher Regelungen vereinbart werden. Klassische Varianten sind z. B. 100 %, 50 % oder 75 % Teilzeit, Jobsharing. Die Dauer der Arbeitszeit kann ferner mit der Verteilung kombiniert werden, z. B. über eine vereinbarte Vertrauensarbeitszeit.
Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit bezieht sich auf den Beginn und das Ende der zu leistenden Arbeitszeit. Sie kann flexibel oder starr auf die Wochentage, die Woche, den Monat oder das Jahr verteilt werden. Aus der flexiblen Gestaltung von Lage und Dauer ergeben sich wiederum mögliche individuelle Arbeitszeitmodelle, z. B. die 4-Tage Woche. Die individuelle Flexibilität wird dabei von den betrieblichen Erfordernissen eingegrenzt. Beispielsweise durch die Besetzung einer Service-Hotline während bestimmter Zeitfenster oder durch den Personaleinsatz in der Produktion.
Inzwischen hat das dritte Element, der Arbeitsort an Bedeutung gewonnen. Die modernen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten begünstigen die Nutzung von mobilen Endgeräten an unterschiedlichen Arbeitsorten z. B. im Homeoffice, der Telearbeit, im Außendienst oder einem selbst gewählten temporären Arbeitsort. Beschäftige arbeiten nicht ausschließlich am fest eingerichteten Arbeitsplatz im Unternehmen, sondern können ihren jeweiligen Arbeitsplatz frei wählen. Ein mobiler Arbeitsort kann innerhalb des Unternehmens z. B. Desk-Sharing sein, im privaten Wohnbereich oder eine externe Office-Sharing Variante.
Die Verwaltung der geleisteten Arbeitszeiten (§16 ArbZG) können bei flexiblem Arbeitszeitmanagement als Arbeitszeitkonten z. B. über eine spezielle Software oder klassisch über eine Arbeitszeittabelle erfolgen und nach Vereinbarung und rechtlicher Grundlage ausgeglichen werden. Basis für die verstetigte Entlohnung ist die arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit. Das Arbeitszeitkonto wird kontinuierlich geführt, stellt die Differenz zwischen IST und SOLL der Arbeitszeit dar und ist im vereinbarten Zeitraum (rechtliche Grundlagen beachten) auszugleichen (monatlich, jährlich). Es kann somit als zentrales Steuerungsinstrument für Flexibilität wirken, beispielsweise bei Auftragsschwankungen oder privaten Aufgaben und Belangen. Prinzipiell lassen sich zwei Arten von Arbeitszeitkonten unterscheiden: Kurz- und Langzeitkonten (siehe auch 2.3.7).
Verlässliche Regelungen nötig
Die zunehmend flexible und selbstbestimmte individuelle Organisation der Arbeitszeiten benötigt verlässliche Regelungen und funktionierende Vereinbarungen. Die zur Verfügung stehenden Spielräume in der virtuellen Arbeitswelt stellen dabei insbesondere neue Anforderungen an die Selbstführungskompetenzen der Mitarbeitenden und an eine vertrauensvolle und wertschätzende Führung. Daneben bedarf es der individuellen und organisationalen Zeitkompetenz, damit die Zeitverteilung bewusst und präventiv gesteuert wird. Dies gilt insbesondere für die folgenden flexiblen Arbeitszeitvarianten.