Entscheidungsstichwort (Thema)

Festlegung des Zeitpunkts der regelmäßigen Betriebsversammlung

 

Leitsatz (redaktionell)

Über die Festlegung des Zeitpunkts der regelmäßigen Betriebsversammlung innerhalb eines Kalendervierteljahres entscheidet der Betriebsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Durchführung in regelmäßigen Abständen mag tunlich sein. Das Gesetz enthält aber keine Festlegung, in welchen Abständen die Versammlungen durchzuführen sind.

 

Normenkette

BetrVG § 43 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443629

DB 1990, 1776 (LT1)

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