Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufung auf tarifliche Ausschlußfrist

 

Leitsatz (redaktionell)

Auf die Ausschlußfristen eines Tarifvertrages kann sich der Arbeitgeber nicht berufen, wenn er diesen im Betrieb nicht auslegt.

 

Orientierungssatz

Das unter 5 Sa 58/86 beim LArbG Hamburg geführte Berufungsverfahren wurde durch Vergleich beendet.

 

Normenkette

TVG § 8

 

Fundstellen

AiB 1986, 260-260 (LT)

ArbuR 1987, 34-34 (S)

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