Corona-Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten
Corona beschäftigt uns im Alltag weiterhin permanent. Auch die Arbeitsgerichte müssen sich in der Praxis verstärkt mit Corona-Streitigkeiten befassen. Die schnelle Entwicklung in diesem Bereich führt regelmäßig zu neuen arbeitsrechtlichen Fragen und Urteilen. Die Entscheidungen betreffen unter anderem den Umgang mit Masken- oder Testverweigerern im Betrieb, die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung oder zur Nachgewährung von Urlaub. Auch Fragen zum Recht auf Homeoffice von Beschäftigten und der betrieblichen Mitbestimmung haben in der Pandemie eine neue Bedeutung erlangt, wie dieser Überblick zeigt.
Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Lockdown
Mittlerweile hat sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einer Corona-Streitigkeit auseinandergesetzt. Im Fall einer Minijobberin entschied es, dass eine wegen der Coronapandemie angeordnete Betriebsschließung nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko des Arbeitgebers gehört. Damit muss er nicht für den Vergütungsausfall für Zeiten des Lockdowns aufkommen. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021, Az: 5 AZR 211/21
Lesen Sie mehr in unserer News: Keine Lohnfortzahlungspflicht bei pandemiebedingter Betriebsschließung
Vergütungsrisiko für betriebliche Quarantäneanordnung
Entschließt sich ein Arbeitgeber, einen Arbeitnehmenden nach einem Urlaub im Corona-Risikogebiet unter Quarantäne zu stellen, ist er für diese Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Dies entschied das Arbeitsgericht Dortmund. Im konkreten Fall erfolgte keine behördliche Anordnung einer Quarantäne. ArbG Dortmund, Urteil vom 24. November 2020, Az: 5 Ca 2057/20
Lesen Sie mehr in unserer News: Arbeitgeber trägt Vergütungsrisiko für eigene Quarantäneanordnung
Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne
Ein Arbeitgeber muss Mitarbeitenden, die im Urlaub an Corona erkranken, die Urlaubstage nicht ohne Weiteres nachgewähren. Erforderlich ist auch hier die Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine Quarantäneanordnung allein reicht nicht aus, entschied das LAG Köln. LAG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2021, Az: 2 Sa 488/21
Lesen Sie mehr in unserer News: Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne
Kündigungen wegen Verstoß gegen Corona-Regeln
Wenn Arbeitnehmende gegen betriebliche Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus verstoßen, kann dies grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Arbeitskollegen vermeintlich vorsätzlich angehustet hat, hatte vor dem LAG Düsseldorf jedoch keinen Bestand. LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2021, Az: 3 Sa 646/20
Lesen Sie mehr in unserer News: Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen
Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich weigerte, an betrieblichen Coronatests teilzunehmen, war unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden. Trotz der Pflichtverletzung hätte der Arbeitgeber im konkreten Fall zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen. ArbG Hamburg, Urteil vom 24. November 2021, Az: 27 Ca 208/21
Lesen Sie mehr in unserer News: Kündigung wegen Testverweigerung unwirksam
Dagegen muss ein Arbeitgeber eine Orchestermusikerin, die entgegen des vorgesehenen Hygienekonzepts regelmäßige Coronatests für Proben und Aufführungen verweigert, weder beschäftigen noch vergüten. Das hat das Landesarbeitsgericht München im Fall einer Flötistin entschieden. LAG München, Urteil vom 26. Oktober 2021, Az. 9 Sa 332/21
Lesen Sie mehr in unserer News: Keine Beschäftigung und Bezahlung ohne Coronatest
Ein Arbeitgeber muss einen Mitarbeiter, dem ein ärztliches Attest bescheinigt, dass er am Arbeitsplatz keine Maske tragen kann, nicht im Betrieb beschäftigen – auch nicht im Homeoffice. Das entschied das Arbeitsgericht Siegburg im Hauptsacheverfahren. ArbG Siegburg, Urteil vom 18. August 2021, Az: 4 Ca 2301/20
Auch die Kündigung einer angestellten Logopädin, die sich weigerte, eine Maske bei der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten zu tragen, war rechtmäßig. Das hat das Arbeitsgericht Cottbus entschieden und zugleich die Anforderungen an ein ärztliches Attest präzisiert. ArbG Cottbus, Urteil vom 17. Juni 2021, Az: 11 Ca 10390/20
Lesen Sie mehr in unserer News: Rechtmäßige Kündigung wegen Missachtung der Maskenpflicht
Erschwerniszuschlag wegen OP-Maske
Ein Arbeitgeber muss Beschäftigten keinen tariflichen Erschwerniszuschlag zahlen, wenn diese coronabedingt bei der Arbeit eine OP-Maske tragen müssen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Fall einer Reinigungskraft entschieden. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2021, Az: 17 Sa 1067/21
Lesen Sie mehr in unserer News: Kein Erschwerniszuschlag wegen OP-Maske
Rückforderung einer Corona-Prämie nach Kündigung
Ein Arbeitgeber kann eine Corona-Sonderzahlung von einem Mitarbeitenden nicht zurückfordern, weil dieser das Arbeitsverhältnis innerhalb von 12 Monaten gekündigt hat. Eine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag erklärte das Arbeitsgericht Oldenburg aus mehreren Gründen für unwirksam. ArbG Oldenburg, Urteil vom 25. Mai 2021, Az: 6 Ca 141/21
Lesen Sie mehr in unserer News: Rückforderung einer Corona-Prämie nach Kündigung ist unzulässig
Recht auf Homeoffice während der Coronapandemie
Ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zu Hause aus zu erbringen, ist grundsätzlich berechtigt, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht München. LAG München, Urteil vom 26. August 2021, Az: 3 SaGa 13/21
Lesen Sie mehr in unserer News: Arbeitgeber darf Homeoffice beenden
Ein Arbeitgeber kann die Änderung des Arbeitsorts aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung mit einer Änderungskündigung durchsetzen. Er ist nicht verpflichtet, vorrangig eine Tätigkeit aus dem Homeoffice als "milderes Mittel" anzubieten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden. LAG Berlin, Urteil vom 24. März 2021, Az: 4 Sa 1243/20
Lesen Sie mehr in unserer News: Arbeitgeber muss vor einer Änderungskündigung kein Homeoffice anbieten
Ein Arbeitnehmer, der wegen des Risikos einer Corona-Infektion forderte, im Homeoffice oder in einem Einzelbüro arbeiten zu dürfen, hatte vor dem Arbeitsgericht Augsburg ebenfalls keinen Erfolg. Solange der Arbeitgeber den Gesundheitsschutz im Büro durch Corona-Schutzmaßnahmen sicherstellt, ist er zu beidem nicht verpflichtet, entschied das Gericht. ArbG Augsburg, Urteil vom 7. Mai 2020, Az: 3 Ga 9/20.
Lesen Sie mehr in unserer News: Kein Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro wegen Coronapandemie
Mitbestimmung des Betriebsrats während der Coronapandemie
Der Betriebsrat muss bei der konkreten Ausgestaltung eines Besuchskonzeptes für ein Krankenhaus während der Coronapandemie mitbestimmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln. Die Maßnahmen konkretisierten eine in der Coronaschutzverordnung enthaltene Rahmenvorschrift. LAG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2021, Az: 9 TaBV 58/20
Lesen Sie mehr in unserer News: Betriebsrat darf bei Corona-Besuchskonzept mitbestimmen
Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte zu Präsenzveranstaltungen des Betriebsrats während der Pandemie zu entscheiden. Danach darf ein Arbeitgeber den Betriebsrat nicht verpflichten, eine Betriebsversammlung virtuell durchzuführen, wenn dieser sich im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten entscheidet, eine Präsenzveranstaltung durchzuführen. LAG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2020; Az: 13 TaBVGa 16/20.
Lesen Sie mehr in unserer News: Arbeitgeber muss Betriebsrat Präsenzveranstaltung ermöglichen
Auch das Landesarbeitsgericht Berlin entschied zur Frage "Präsenzveranstaltung oder virtuelle Sitzung", dass dem Betriebsrat eine Präsenzveranstaltung zur Durchführung einer geheimen Wahl zu ermöglichen sei. Eine generelle Erlaubnis von Präsenzsitzungen lehnte das Gericht jedoch ab. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2020, 12 TaBVGa 1015/20.
Lesen Sie mehr in unserer News: Arbeitgeber darf Präsenzveranstaltung des Betriebsrats nicht untersagen
Videoüberwachung von Corona-Schutzvorschriften
Eine Videoüberwachung im Betrieb ist nur in engen rechtlichen Grenzen zulässig - auch wenn sie zur Kontrolle der Einhaltung von Corona-Schutzvorschriften erfolgt. Das Arbeitsgericht Wesel gab dem Unterlassungsantrag eines Betriebsrats wegen fehlender Beteiligung teilweise statt. ArbG Wesel, Beschluss vom 24. April 2020, Az: 2 BVGa 4/20.
Lesen Sie mehr in unserer News: Betriebsrat darf bei Videoüberwachung von Corona-Schutzvorschriften mitbestimmen
Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit in der Coronakrise
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit einem Urteil die fristlose Änderungskündigung einer Arbeitnehmerin für rechtswirksam erklärt. Trotz eines coronabedingten erheblichen Arbeitsausfalls des Arbeitgebers und bereits bewilligtem Kurzarbeitergeld hatte die Mitarbeiterin eine Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit nicht unterzeichnen wollen. ArbG Stuttgart, Urteil vom 22. Oktober 2020, Az: 11 Ca 2950/20.
Lesen Sie mehr in unserer News: Rechtswirksame Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
9.022
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
8.9204
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
7.399
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6.5912
-
Zulässige Differenzierung bei Inflationsausgleichsprämie
4.963
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
4.474
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
4.456
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.821
-
Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Wie kalt darf es sein?
3.572
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.3211
-
Die wichtigsten BAG-Urteile des Jahres 2024
17.12.2024
-
Unwirksame Versetzung aus dem Homeoffice
16.12.2024
-
Überstundenregelung diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
12.12.2024
-
Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte
11.12.2024
-
Mindestlohn für Azubis erhöht sich 2025
10.12.20247
-
Urlaubsabgeltung bei fortdauernden Beschäftigungsverboten
09.12.2024
-
Beim Ehrenamt sind arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen vorprogrammiert
05.12.2024
-
Was tun bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
05.12.20242
-
Streit um Abwerbung von Mitarbeitenden
04.12.2024
-
Keine Beteiligung des Betriebsrats bei Anpassung der Betriebsratsvergütung
03.12.2024
Spätestens bei "Arbeitnehmenden" stelle ich das Lesen an - ändere meinen Status also von einem "Lesenden" in einen "Nicht-Lesenden".
Ist es wirklich so schwierig, das generische Maskulinum zu verstehen und substantivierte Partizipien richtig zu verwenden? Diese Partizipien drücken aus, dass jemand gerade dabei ist, etwas zu tun. Auch der fleißigste "Lkw-Fahrende" macht irgendwann mal Feierabend. Dann ist er kein Lkw-Fahrender mehr, aber sein Beruf ist immer noch "Lkw-Fahrer" - Es kann zwar tote Studenten geben; aber toten Studierenden möchte ich außerhalb von Horrorfilmen nicht begegnen.
Ich möchte mich nicht von einem Wirtschaftsverlag wie Haufe durch sprachverstümmelndes Neusprech à la George Orwell's "1984" erziehen lassen.
Geschäftsbeziehungen mit gendernden Unternehmen werde ich beenden, da ich diesen Unfug nicht auch noch finanzieren will. Ich hoffe, dass Sie das Gegendere noch einmal überdenken.