Betriebsrat darf bei Videoüberwachung von Corona-Schutzvorschriften mitbestimmen
Die Gründe für eine Videoüberwachung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz sind vielfältig: Oft geht es dem Arbeitgeber um eine Leistungskontrolle, die Einhaltung von Arbeitszeiten oder den Schutz von Firmeneigentum. Im Rahmen der Corona-Krise kommen weitere Gründe hinzu: Im vorliegenden Fall überprüfte der Arbeitgeber per Videoüberwachung, ob Mitarbeiter im Betrieb die erforderlichen Sicherheitsabstände zum Schutz vor dem Corona-Virus einhalten. Auch hier sind Datenschutz sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zwingend zu beachten, wie die aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts zeigt.
Betriebliche Videoüberwachung zur Kontrolle von Corona-Abstandsregelungen
Der konkrete Fall betraf die Mitarbeiterüberwachung in einem Logistik- und Versandunternehmen mit Sitz in Rheinsberg, welches einem internationalen Konzern angehört. Die betriebliche Videoüberwachung regelt dort eine Betriebsvereinbarung. Der Arbeitgeber nutzte Videoaufnahmen der Mitarbeiter, um zu kontrollieren, ob alle Arbeitnehmer die wegen der Corona-Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens zwei Metern im Betrieb einhalten. Dazu anonymisierte er mittels einer Software die erstellten Bildaufnahmen, die auf Servern im Ausland gespeichert wurden.
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzt?
Der Betriebsrat des Logistik- und Versandunternehmens rügte die Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte. Das Gremium hat den Arbeitgeber daraufhin im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte auf Unterlassung in Anspruch genommen.
ArbG Wesel: Unzulässige Übermittlung der Daten ins Ausland
Das Arbeitsgericht Wesel hat dem Unterlassungsanspruch des Betriebsrates teilweise stattgegeben. Hierbei ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass die Übermittlung der Daten ins Ausland der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarung zur Installation und Nutzung von Überwachungskameras widerspricht.
Betriebsrat muss bei Videoüberwachung beteiligt werden
Zudem hat das Gericht bei seiner Entscheidung darauf abgestellt, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG verletzt sind. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 ist der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, zu beteiligen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist eine Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats bei der Einführung von Regelungen im Gesundheitsschutz vorgeschrieben.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Hinweis: Arbeitsgericht Wesel, Beschluss vom 24.04.2020, Az: 2 BVGa 4/20
Das könnte Sie auch interessieren:
Was bei der Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt ist
Bundesweite Standards für Arbeitsschutz in der Corona-Krise
Coronavirus und Mitbestimmung - Verbot persönlicher Infektionsschutzmaßnahmen
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
3.6806
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
3.051
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
2.378
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.5552
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.190
-
Was Arbeitgeber beim Antrag auf Elternzeit beachten müssen
1.157
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.144
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.11716
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.088
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.056
-
Feiertagszuschlag am Ostersonntag – kann eine betriebliche Übung entstehen?
31.03.2026
-
Pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist unzulässig
30.03.2026
-
Was bei einem Arbeitsausfall wegen Flugstreichung gilt
25.03.20261
-
Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
24.03.2026
-
Mitbestimmungsgesetz wird 50 – und immer öfter ausgehebelt
23.03.2026
-
EuGH nimmt Stellung zur Kündigung nach Kirchenaustritt
19.03.2026
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
18.03.20261
-
Keine Sonderleistung wegen Streikteilnahme
16.03.2026
-
Welche Form und Frist für Abmahnungen im Arbeitsrecht gelten
13.03.2026
-
EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichterstattung
12.03.2026