Entscheidungsstichwort (Thema)
beabsichtigter Betriebsstilllegung
Tenor
Dem Beteiligten zu 1 wird gestattet, die geplante Stilllegung des Betriebes Sögel der Schuldnerin zum 31.07.1999 durchzuführen, ohne dass das Verfahren nach § 112 II BetrVG vorangegangen sein muss.
Tatbestand
I.
Ziel des Beteiligten zu 1 im Rahmen des vorliegenden Beschlussverfahrens ist es, dass die geplante Stilllegung des Betriebes Sögel der Schuldnerin zum 31.07.1999 durchgeführt werden kann, ohne dass das Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG vorangegangen sein muss.
Der Beteiligte zu 1 ist der Insolvenzverwalter der Karl-Heinz Klose Sitzmöbelwerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Herzlake (im Folgenden nur „Schuldnerin” genannt). Über deren Vermögen wurde durch Beschluss des Amtsgericht Meppen vom 01.05.1999, dem Beteiligten zu 1 am 04.05.1999 zugestellt, das Insolvenzverfahren unter gleichzeitiger Ernennung des Beteiligten zu 1 zum Verwalter eröffnet.
Die Schuldnerin unterhält zwei Produktionsbetriebe in Herzlake und Sögel. Zur Unternehmensgruppe Klose gehören weitere Betriebe in Polen, Ungarn und in den neuen Bundesländern. Hierbei handelt sich um eigenständige juristische Personen.
Sowohl das Werk Sögel als auch das Werk Herzlake hat jeweils einen Betriebsrat.
Der Beteiligte zu 2 ist der im Betrieb Sögel existierende Betriebsrat.
Zudem besteht ein Gesamtbetriebsrat. Je zwei Mitglieder der Betriebsräte Sögel und Herzlake sind in diesen Gesamtbetriebsrat berufen worden. Nach der Neuwahl der Einzelbetriebsräte und Entsendung in den Gesamtbetriebsrat ist kein neuer Gesamtbetriebsratsvorsitzender gewählt worden.
Gegenstand des Betriebes der Schuldnerin ist die Herstellung und der Vertrieb von Holzmöbeln, insbesondere von Wohn- u. Speisezimmermöbeln.
Wirtschaftlich litt die Schuldnerin in den letzten Jahren unter einer dauerhaften Konsumschwäche, dem Importdruck aus Niedriglohnländern und einem Überangebot von Möbeln gegenüber der Nachfrage. So schloss die Beklagte das Jahr 1996 mit einem negativen Jahresergebnis i. H. v. 5,215 Mill. DM, im Jahre 1997 mit einem negativen Ergebnis i. H. v. 11,186 Mill. DM und 1998 mit einem negativen Jahresergebnis i. H. v. 26,707 Mill. DM ab. Diese Zahlen beziehen sich auf beide Betriebe der Schuldnerin.
Im Jahre 1997 verhandelte die Geschäftsleitung der Schuldnerin mit den Betriebsräten über die Zukunft des Standortes Sögel und hinsichtlich Maßnahmen der Personalkostenreduzierung. Hinsichtlich des Verhandlungsergebnisses vom 11.12.1997 wird auf die überreichte Ablichtung (Bl. 106 u. 107 d. A.) verwiesen. Unter anderem sagte die Geschäftsführung zu, dass der Standort Sögel für den Zeitraum bis zum 31.12.1999 als Betriebsstätte erhalten bleibt.
Unter dem 22.09.1997 wurde ein „MKS-Gutachten” erstellt.
Eine weitere Unternehmensanalyse der Hein u. Partner Unternehmensberatung datiert vom 27.07.1998.
1997 wurde eine sogenannte „Lenkungs- u. Steuerungskommission” bei der Schuldnerin gebildet, die gleichzeitig die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses übernahm (Teilnehmer: Mitglieder der Geschäftsleitung der Schuldnerin, Vertreter der Gewerkschaft, Betriebswirt Havemann von der PIW GmbH, Bremen, Vertreter beider Betriebsräte Herzlake und Sögel, insbesondere der Vorsitzende des Beteiligten zu 2.) In den regelmäßig einmal pro Monat stattfindenden Sitzungen wurde über die Auftragseingänge, Auftragsbestände und Fakturierungen informiert, zudem über die monatlichen Erfolgsrechnungen sowie die laufenden Liquiditätsplanungen. Am 03.11.1998 und am 04.11.1998 erläuterte der Gutachter Hein u. a. gegenüber dem Vorsitzenden des Beteiligten zu 2 in Hannover bzw. Herzlake sein Gutachten. Es wurden weitere Lohn- u. Gehaltsverzichte sowie die Werkschließung Sögel gefordert. Die Unternehmensanalyse wurde in Form des sogenannten „Quick-Checks” dem Vorsitzenden des Beteiligten zu 2 übergeben. In diesem Gutachten wurde auf die veraltete Technik und die schlechte Bausubstanz der Produktionshallen eingegangen (vgl. hinsichtlich des weiteren Inhalts dieses Quick-Checks die überreichte Ablichtung Bl. 186 bis 204 d. A.).
Im Februar 1999 kündigten die Banken die Kontokorrentkredite und die langfristigen Kredite der Schuldnerin.
Deswegen wurde am 24.02.1999 der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens von dem Geschäftsführer der Schuldnerin gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurden im Betrieb Herzlake 455 Mitarbeiter und im Betrieb Sögel 109 Mitarbeiter beschäftigt.
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens erstellte der Beteiligte zu 1 unter dem 26.04.1999 ein Gutachten.
Der Beteiligte zu 1 entschloss sich, das Werk in Sögel zu schließen. Ziel war es, in Herzlake dauerhaft einen überlebensfähigen Kernbereich zu erhalten.
Die Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren ist nur dadurch möglich, weil die Banken ein Massedarlehen i.H.v. 12,7 Mill. DM gewährten.
Unter anderem fanden am 06.04.1999 Verhandlungen mit der Gewerkschaft Holz- u. Kunststoff (GHK) über den Abschluss eines Sanierungstarifvertrages statt. An dieser Sitzung nahm auch der Vorsitzende des Beteiligt...