Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung einer übertariflichen Zulage auf eine Tariflohnerhöhung - Zweck der Zulage

 

Orientierungssatz

1. Der Arbeitgeber muß auch bei einer an sich zulässigen Anrechnung übertariflicher Löhne auf Tariflohnerhöhungen den Gleichheitsgrundsatz beachten.

2. Zahlt ein Arbeitgeber eine freiwillige übertarifliche Zulage, um die Verteuerung der Lebenshaltungskosten auszugleichen, dann ist es ihm verwehrt, diese Zulage wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten zu kürzen.

3. Eine Anwesenheitsprämie, deren Zweck es ist, die Arbeitnehmer zu motivieren, die Zahl der Fehltage möglichst gering zu halten kann ihren Zweck nur erreichen, wenn sie auf künftige Fehltage abstellt. Eine Regelung, die auf Fehltage abstellt, die vor dem Bekanntwerden der Regelung liegen, kann ihren Zweck nicht erreichen.

 

Normenkette

TVG § 4; BGB §§ 242, 315 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 445047

Bibliothek, BAG (T)

NZA-RR 1996, 222-224 (ST1)

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