Rz. 9
Streitigkeiten über die Frage der Erfüllung der Informationsverpflichtung aus § 20 TzBfG zwischen der Arbeitnehmervertretung und dem Arbeitgeber sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG zu klären.[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen