Rz. 2

Die wesentlichen Sonderregelungen zu Teilzeit finden sich im Bereich der Elternteilzeit in § 15 BEEG, der Pflegezeit in § 3 PflegeZG, der Familienpflegezeit, der Altersteilzeit, im Schwerbehindertenrecht in § 164 Abs. 5 SGB IX, in der Berufsausbildung in dem zum 1.1.2020 neu eingeführten § 7a BBiG und im Bereich der Frauenförderung.

Die Elternteilzeit als wichtigste Sonderregelung wird in Teil 3 eigenständig behandelt. Auf die Kommentierung von Tillmanns zur Teilzeit in der Elternzeit (§ 15 BEEG) wird verwiesen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge