Rz. 106

Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind richtlinienartige Regelungen, nach denen der Urlaubsplan aufzustellen ist und nach denen den Arbeitnehmern im Einzelfall Urlaub zu gewähren ist. Über eine klare Regelung der Grundsatzfragen der Urlaubsfestlegung kann die Anzahl betrieblicher Konflikte zu Urlaubsfragen zumindest verringert werden.

Typische Regelungsgegenstände sind:

  • Verfahren zur Urlaubserteilung,
  • Grundsätze über die Verteilung des Urlaubs innerhalb des Kalenderjahres, wie z. B. Festlegung von Urlaubsperioden,
  • Regelungen über geteilten oder ungeteilten Urlaub,
  • Zeiten einer generellen Urlaubssperre für den Betrieb, einzelne Abteilungen oder Funktionsträger. Hier können betriebliche Gründe wie Umbaumaßnahmen, Inventurzeiten, Jahresabschluss oder andere betriebliche Gründe eine Rolle spielen.
  • Grundsätze zur Auflösung von Konfliktsituationen, wenn mehrere Arbeitnehmer zur gleichen Zeit Urlaub beanspruchen und
  • Regelung der Urlaubsvertretung.

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