Belegart | Aufbewahrungsfrist |
---|---|
Abrechnungen von Aushilfen | 10 Jahre, ggf. 6 Jahre[1] |
An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse | Bis zum Ablauf des auf die letzte Rentenversicherungsprüfung folgenden Kalenderjahres[2] |
Beitragsnachweise der Krankenkassen | Bis zum Ablauf des auf die letzte Rentenversicherungsprüfung folgenden Kalenderjahres[3] |
Besondere Bescheinigung[4] | Bis zum Ende des Kalenderjahres oder bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder bis zum Wechsel der Lohnsteuerbescheinigung |
Nachweise über die Berechnung der Umlage zur Unfallversicherung | 5 Jahre[5] |
Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung | 10 Jahre |
Lohn- und Beitragsabrechnungsunterlagen zur Sozialversicherung | Bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres[6] |
Lohn- und Gehaltskonten | 10 Jahre, ggf. 6 Jahre[7] |
Lohnsteuer-Anmeldungen | 10 Jahre, ggf. 6 Jahre[8] |
Lohnsteuerbescheinigung | 6 Jahre[9] |
Quittungen über Zahlungen von Arbeitslohn | 10 Jahre |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen