Belegart | Aufbewahrungsfrist |
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Arbeitszeitnachweise über 8 Stunden täglich | 2 Jahre[1] |
Bewirtungsbelege | 10 Jahre[2] |
Heimarbeit | |
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3 Jahre nach dem Jahr der letzten Eintragung[3] |
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1 Jahr nach dem Jahr der Anlegung[4] |
Jugendarbeitsschutzunterlagen | |
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Bis zum 18. Geburtstag oder dem Ende der Beschäftigung[5] |
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2 Jahre nach der letzten Eintragung[6] |
Personalakte | Es besteht keine arbeitsrechtliche Pflicht, Personalakten des ausgeschiedenen Mitarbeiters noch eine bestimmte Zeit aufzubewahren |
Schwerbehindertenverzeichnis | Während der Dauer der Beschäftigung von Schwerbehinderten[7] |
Zeugnisse des Arbeitnehmers | 3 Jahre[8] |
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