Zwischen |
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................................................... |
(im Folgenden "Arbeitgeber") |
und Frau/Herrn |
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................................................... |
(im Folgenden "Arbeitnehmer") |
wird folgender AUFHEBUNGSVERTRAG geschlossen:
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitsvertrag der Parteien vom ............... wird auf Veranlassen des Arbeitgebers, jedoch im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben.
Das Arbeitsverhältnis endet dabei mit Ablauf des ................
§ 2 Freistellung / Resturlaub / Zeitguthaben
Es besteht Einigkeit, dass noch Urlaubsansprüche im Umfang von ............... Tagen / Überstunden / Gleitzeitguthaben im Umfang von ............... offen sind. Der Urlaub / Die Überstunden / Das Gleitzeitguthaben wird/werden ab dem ............... unwiderruflich gewährt und genommen. Im Anschluss daran wird der Arbeitnehmer bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung / einer Vergütung von ............... EUR monatlich freigestellt. Anderweitiger Verdienst ist nach § 615 Satz 2 BGB anzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.
Alternativ
Optional: Turboklausel
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von ........... Wochen vorzeitig schriftlich zu beenden. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber die vom Beendigungszeitpunkt bis zu dem unter § 1 genannten Zeitpunkt freiwerdende Bruttovergütung / einen Betrag von............... EUR pro Monat der vorzeitigen Beendigung als zusätzliche Abfindung nach § 3. Anteilige Zeiträume werden anteilig berücksichtigt. Die vorzeitige Beendigung liegt im Interesse des Arbeitgebers.
§ 3 Abfindung
Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Sozialabfindung in Höhe von ............... EUR. Der Anspruch ist entstanden und vererblich und wird mit rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlungsfällig. Anfallende Steuern trägt der Arbeitnehmer.
Im Fall der vorzeitigen, anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt der Abfindungsanspruch.
§ 4 Variable Vergütung / Gewinnbeteiligung / Tantieme
Alternativ
Variante 1: Fortzahlung der variablen Vergütung
Die variable Vergütung [……………] wird entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgezahlt.
Alternativ
Variante 2: Pauschale Abgeltung der variablen Vergütung
Die variable Vergütung [……………] wird bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von ............... EUR brutto pauschal ausbezahlt.
Alternativ
Variante 3: Entfall der variablen Vergütung
Die variable Vergütung [……………] entfällt ab dem ................ .
Alternativ
Optional: Festsetzung der Gewinnbeteiligung
Der Arbeitnehmer erhält für das Geschäftsjahr / Kalenderjahr ............... eine Gewinnbeteiligung in Höhe von ............... % des Jahresgewinns / des ................ . Die Gewinnbeteiligung wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anteilig zu XX/12 gezahlt und ist nach Abschluss des Geschäftsjahrs und Erstellung der Handelsbilanz fällig.
Alternativ
Optional: Entfall/Abgeltung der Gewinnbeteiligung
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewinnbeteiligung entfällt für das Jahr............... / wird mit einem Betrag von ............... EUR pauschal abgegolten.
§ 5 Gratifikationen
Alternativ
Variante 1: Vollständige Auszahlung
Die vereinbarte Gratifikation [……………] für das Jahr ............... wird zum ............... vollständig gezahlt.
Alternativ
Variante 2: Entfall
Für das Jahr ............... entfällt aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die vereinbarte Gratifikationszahlung [……………].
Alternativ
Variante 3: Gekürzte Abgeltung
Die vertraglich vereinbarte Gratifikation [……………] für das Jahr ............... wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur in Höhe von ............... EUR zum ............... bezahlt.
§ 6 Betriebliche Altersversorgung
Alternativ
Variante 1: Nichtbestehen von Ansprüchen
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmer keinen unverfallbaren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung erworben hat.
Alternativ
Variante 2: Bestehen von Ansprüchen
Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer die Bescheinigung über seinen unverfallbaren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung nach § 4a Abs. 1 BetrAVG.
Alternativ
Variante 3: Direktversicherung
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses die bei der ............... abgeschlossene Direktversicherung, Vertragsnummer: ............... auf eigene Kosten fortzuführen.
Alternativ
Variante 4: Abfindung der Ansprüche
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung monatlich ............... EUR beträgt. Es wird vereinbart, den Anspruch nach § 3 BetrAVG abzufinde...