Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche sind alle Minderjährigen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Staates besitzen und ohne einen Personensorge- oder Erziehungsberechtigten in das Bundesgebiet eingereist sind, solange sie nicht in die Obhut einer solchen Person genommen werden; hierzu gehören auch Minderjährige, die ohne Begleitung zurückgelassen werden, nachdem sie in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

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