Begriff

Bei Rentenansprüchen gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Dies bedeutet, dass eine Rentenzahlung grundsätzlich nur im Inland möglich ist. Die Rentenzahlung erfolgt ggf. mit Einschränkungen auch ins Ausland.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Bereich der Rentenversicherung ist im SGB VI geregelt. Zusätzlich sind die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 sowie die jeweiligen Abkommensregelungen zu beachten.

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