Bei Rentenansprüchen gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Dies bedeutet, dass eine Rentenzahlung grundsätzlich nur im Inland möglich ist. Die Rentenzahlung erfolgt ggf. mit Einschränkungen auch ins Ausland.
Sozialversicherung: Der Bereich der Rentenversicherung ist im SGB VI geregelt. Zusätzlich sind die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 sowie die jeweiligen Abkommensregelungen zu beachten.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen