zwischen der .................. GmbH (Anschrift),
vertreten durch .................. (Name)
und dem Betriebsrat der .................. GmbH,
vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden .................. (Name)
wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über Personalauswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen vereinbart:
I. Auswahlrichtlinien für Einstellungen
§ 1 Innerbetriebliche Stellenausschreibung
- Alle zu besetzenden Arbeitsplätze sind innerbetrieblich auszuschreiben.
- Als interner Bewerber gilt, wer .................. (Name Unternehmen) angehört.
- Bei gleicher persönlicher und fachlicher Eignung ist der interne Bewerber gegenüber einem externen Bewerber vorzuziehen.
§ 2 Auswahlkriterien für Einstellungen
Die Auswahl erfolgt aufgrund persönlicher, fachlicher und sozialer Kriterien.
- zu berücksichtigende fachliche Kriterien (z.B. Berufsabschluss, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse)
- zu berücksichtigende persönliche und soziale Kriterien (z.B. Motivation, Teamfähigkeit)
II. Auswahlrichtlinien für Versetzungen und Umgruppierungen
§ 1 Versetzung auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
Bei einer Versetzung auf einen höherwertigen Arbeitsplatz sowie bei einer Beförderung sind die Auswahlrichtlinien zur Einstellung einschlägig.
§ 2 Versetzung auf einen geringwertigeren Arbeitsplatz
Bei einer Versetzung auf einen geringwertigeren Arbeitsplatz sind die Auswahlrichtlinien zur Kündigung einschlägig.
III. Auswahlrichtlinien bei Kündigungen
Von den Auswahlrichtlinien werden nur personen- und betriebsbedingte Kündigungen erfasst.
§ 1 Personenbedingte Kündigung
- Bei einer personenbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu prüfen. Dabei hat der Arbeitgeber das Lebensalter, den Familienstand, die Betriebszugehörigkeit sowie Kenntnisse und Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
- Dem Betriebsrat ist das Ergebnis mitzuteilen. Der Betriebsrat kann einen Vorschlag zur Weiterbeschäftigung machen. Dieser ist vom Arbeitgeber zu prüfen.
§ 2 Betriebsbedingte Kündigung
- Bei betriebsbedingten Kündigungen sind grundsätzlich alle vergleichbaren Arbeitnehmer in die Auswahlentscheidung einzubeziehen.
- Nicht in die Auswahlentscheidung einbezogen werden Arbeitnehmer, denen nicht ordentlich gekündigt werden kann oder an deren Weiterbeschäftigung der Arbeitgeber ein berechtigtes betriebliches Interesse hat.
- Unter den verbleibenden Arbeitnehmern findet eine Sozialauswahl unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit, des Lebensalters, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung statt.
IV. Verstoß gegen Auswahlrichtlinie
Ein Verstoß berechtigt den Betriebsrat zum Widerspruch gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG bzw. bei Kündigungen zum Widerspruch gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG.
V. Inkrafttreten und Kündigungsfrist
Die Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von ................. zum ................. gekündigt werden.
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Unterschrift Arbeitgeber |
Unterschrift Betriebsrat |