Verfahrensgang

LAG Köln (Urteil vom 07.04.2008; Aktenzeichen 5 Sa 430/08)

ArbG Köln (Urteil vom 05.12.2007; Aktenzeichen 7 Ca 7347/07)

 

Tenor

Gemäß § 319 ZPO wird das Urteil des erkennenden Senats vom 16. März 2010 – 3 AZR 550/08 – wegen offenbarer Unrichtigkeit (Rechenfehler) von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass der Tenor richtig lautet:

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. April 2008 – 5 Sa 430/08 – aufgehoben.

2. Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 5. Dezember 2007 – 7 Ca 7347/07 – wird der Beklagte entsprechend dem in der Berufungsinstanz erweiterten Klageantrag verurteilt, an die Klägerin über erstinstanzlich ausgeurteilte 25,46 Euro nebst Zinsen hinaus weitere 229,14 Euro nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13. September 2007 sowie monatlich ab dem 1. April 2008 25,46 Euro zu zahlen.

3. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Unterschriften

Mikosch, Zwanziger, Schlewing

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2366433

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