Leitsatz (amtlich)

Ein Verschulden bei Vertragsabschluß kann auch noch nach Abschluß des Arbeitsvertrages den Arbeitgeber zu Schadenersatz verpflichten, zB dann, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen vorzeitig endet oder seinen Sinn verliert, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Abschluß des Vertrages unter Verletzung seiner Aufklärungspflicht schuldhaft verschwiegen hat.

In einem solchen Fall muß der Arbeitnehmer nachweisen, daß der Arbeitgeber seine Aufklärungspflicht verletzt hat.

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Entscheidung vom 19.03.1975; Aktenzeichen 7 Sa 591/74)

 

Fundstellen

Haufe-Index 60134

DB 1977, 451 (LT1)

AP, Verschulden bei Vertragsabschluß (LT1)

AR-Blattei, Arbeitsvertrag-Arbeitsverhältnis IX Entsch 8 (LT1)

AR-Blattei, ES 220.9 Nr 8 (LT1)

EzA

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