Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialkassen. Rückerstattung von Urlaubsvergütung

 

Leitsatz (redaktionell)

Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

 

Normenkette

ZPO § 313a

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Urteil vom 04.02.2015; Aktenzeichen 18 Sa 97/14)

ArbG Wiesbaden (Urteil vom 27.11.2013; Aktenzeichen 7 Ca 2926/11)

 

Tenor

1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 2015 – 18 Sa 97/14 – werden als unzulässig verworfen.

2. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

 

Unterschriften

Linck, Brune, W. Reinfelder, A. Effenberger, Schürmann

 

Fundstellen

Dokument-Index HI9806007

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