Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialkassen. Rückerstattung von Urlaubsvergütung
Leitsatz (redaktionell)
Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Normenkette
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Urteil vom 04.02.2015; Aktenzeichen 18 Sa 97/14) |
ArbG Wiesbaden (Urteil vom 27.11.2013; Aktenzeichen 7 Ca 2926/11) |
Tenor
1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 2015 – 18 Sa 97/14 – werden als unzulässig verworfen.
2. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
Unterschriften
Linck, Brune, W. Reinfelder, A. Effenberger, Schürmann
Fundstellen
Dokument-Index HI9806007 |
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