Entscheidungsstichwort (Thema)
Einheitliches Konsultations- und Anzeigeverfahren bei mehreren Massenentlassungen. Freifrist gemäß § 18 Abs. 4 KSchG
Leitsatz (redaktionell)
Die fehlende Unterrichtung des Betriebsrats vor einer Massenentlassung im Rahmen des Konsultationsverfahrens entgegen § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG über die betroffenen Berufsgruppen kann geheilt werden, wenn wegen einer Betriebsstilllegung die Entlassung aller Arbeitnehmer beabsichtigt ist, der Betriebsrat hierüber ordnungsgemäß unterrichtet wurde und der Stellungnahme zu entnehmen ist, dass der Betriebsrat seinen Beratungsanspruch als erfüllt ansieht.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Urteil vom 21.09.2015; Aktenzeichen 8 Sa 1532/14) |
ArbG Lingen (Urteil vom 23.10.2014; Aktenzeichen 3 Ca 174/14) |
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2015 – 8 Sa 1532/14 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Unterschriften
VRiBAG Dr. Fischermeier ist wegen Urlaubs an der Beifügung seiner Unterschrift verhindert Spelge, Spelge, Krumbiegel, Wollensak, C. Klar
Fundstellen
Dokument-Index HI9806034 |
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