Entscheidungsstichwort (Thema)

Jahressonderzahlung. Tarifauslegung

 

Leitsatz (redaktionell)

Nach § 19 Abs. 1 des Manteltarifvertrags für die Beschäftigten der AWO-Gruppe Weser-Ems vom 11.09.2006 besteht Anspruch auf eine Jahressonderzahlung für die Beschäftigten aller Entgeltgruppen, die am 01.12. im Arbeitsverhältnis stehen.

 

Normenkette

Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der AWO-Gruppe Weser-Ems vom 11. September 2006 (MTV) § 19

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Urteil vom 19.04.2011; Aktenzeichen 3 Sa 1679/10)

ArbG Oldenburg (Oldenburg) (Urteil vom 29.09.2010; Aktenzeichen 6 Ca 179/10)

 

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. April 2011 – 3 Sa 1679/10 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Rz. 1

 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

 

Unterschriften

Mikosch, Mestwerdt, Schmitz-Scholemann, Rigo Züfle, A. Effenberger

 

Fundstellen

Dokument-Index HI3429372

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