Entscheidungsstichwort (Thema)
Jahressonderzahlung. Tarifauslegung
Leitsatz (redaktionell)
Nach § 19 Abs. 1 des Manteltarifvertrags für die Beschäftigten der AWO-Gruppe Weser-Ems vom 11.09.2006 besteht Anspruch auf eine Jahressonderzahlung für die Beschäftigten aller Entgeltgruppen, die am 01.12. im Arbeitsverhältnis stehen.
Normenkette
Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der AWO-Gruppe Weser-Ems vom 11. September 2006 (MTV) § 19
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Urteil vom 19.04.2011; Aktenzeichen 3 Sa 1873/10) |
ArbG Oldenburg (Oldenburg) (Urteil vom 18.11.2010; Aktenzeichen 7 Ca 205/10) |
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. April 2011 – 3 Sa 1873/10 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Rz. 1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Unterschriften
Mikosch, Mestwerdt, Schmitz-Scholemann, Rigo Züfle, A. Effenberger
Fundstellen
Dokument-Index HI3429373 |
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