Entscheidungsstichwort (Thema)
Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG
Verfahrensgang
LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.01.2019; Aktenzeichen 9 Sa 59/18) |
ArbG Freiburg i. Br. (Urteil vom 13.06.2018; Aktenzeichen 1 Ca 493/17) |
ArbG Freiburg i. Br. (Urteil vom 24.01.2018; Aktenzeichen 1 Ca 493/17) |
Tenor
1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. Januar 2019 - 9 Sa 59/18 - werden zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 73 % und die Beklagte 27 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.
Fundstellen
Dokument-Index HI14198709 |
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